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Unfallinstandsetzung: Der Ablauf nach einem Blechschaden

Nach einem Blechschaden entscheidet die Reihenfolge über das Ergebnis. Zuerst wird der Schaden dokumentiert, dann bewertet, dann repariert. Wer diese Schritte vertauscht und sofort reparieren lässt, verliert Beweise und häufig auch Ansprüche. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Sie Wahlrechte haben: bei der Werkstatt und bei der Person, die den Schaden begutachtet.

Was unmittelbar an der Unfallstelle zählt

Sichern Sie zuerst die Stelle und kümmern Sie sich um Verletzte, das steht vor allem anderen. Danach gilt es zu dokumentieren:

  • Fotos: Übersicht der Endpositionen, dann näher heran, dann Details der Schäden an allen Beteiligten.
  • Umfeld: Schilder, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen, Sichtverhältnisse, Bremsspuren.
  • Daten: Kennzeichen, Halter, Versicherung, Kontaktdaten aller Beteiligten und etwaiger Zeugen.
  • Keine Schuldanerkenntnis: Schildern Sie sachlich, was war, und bewerten Sie nicht.

Bei Personenschaden, unklarer Lage, ausländischen Beteiligten oder wenn jemand sich entfernen will, rufen Sie die Polizei. Ein Unfallbericht ist später eine wertvolle Grundlage.

Gutachten oder Kostenvoranschlag

Bei kleineren Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Bei größeren ist ein Gutachten die bessere Grundlage, weil es nicht nur die Reparatur beschreibt, sondern auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert bewertet. Sind Sie nicht schuld, dürfen Sie in der Regel einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen, und die Kosten gehören zum Schaden. Die gegnerische Versicherung wird Ihnen häufig einen eigenen Gutachter oder einen Partnerbetrieb anbieten. Das kann bequem sein, ist aber ein Angebot, keine Vorgabe. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer eigenen Versicherung oder einer Rechtsberatung nach, was in Ihrer Konstellation gilt.

Bei einem Kaskoschaden am eigenen Fahrzeug sieht es anders aus: Hier bestimmen die Vertragsbedingungen, und die können eine Werkstattbindung enthalten.

Die Reparatur selbst

Moderne Karosserien bestehen aus Blechen unterschiedlicher Festigkeit, teils aus Aluminium, teils aus hochfesten Sorten, die sich nicht beliebig erwärmen oder richten lassen. Der Hersteller gibt für jede Stelle vor, ob gerichtet, geschweißt, geklebt oder ausgetauscht wird. Ein Betrieb, der das nicht beachtet, kann die Struktur schwächen, ohne dass man es sieht. Fragen Sie deshalb nach der Reparaturmethode und danach, ob nach Herstellervorgabe gearbeitet wird.

Dazu kommen die unsichtbaren Teile des Auftrags: Vermessung der Karosserie auf einer Richtbank, wenn tragende Bereiche betroffen sind, Achsvermessung, Kalibrierung der Assistenzsysteme bei Arbeiten an Front oder Heck, Prüfung der Rückhaltesysteme, wenn sie ausgelöst haben, und Konservierung aller bearbeiteten Stellen. Der letzte Punkt entscheidet darüber, ob die Reparaturstelle in einigen Jahren rostet.

Wirtschaftlicher Totalschaden und Wertminderung

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs unverhältnismäßig ist. Die Bewertung nimmt das Gutachten vor. Selbst wenn repariert wird, kann eine merkantile Wertminderung entstehen: Ein Fahrzeug mit dokumentiertem Unfall erzielt beim Verkauf weniger, auch wenn es fachgerecht instand gesetzt wurde. Dieser Posten gehört bei fremdverschuldeten Schäden zur Regulierung und wird häufig übersehen, weil man nicht danach fragt.

Mobil bleiben, während repariert wird

Solange das Fahrzeug in der Werkstatt steht, brauchen Sie Ersatz. Bei fremdverschuldeten Schäden kommen dafür in der Regel zwei Wege infrage: ein Mietwagen einer passenden Klasse oder eine Entschädigung dafür, dass Sie auf das Fahrzeug verzichten und keinen Mietwagen nehmen. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab, und beide haben Voraussetzungen. Klären Sie das, bevor Sie einen Mietwagen buchen, denn nachträglich lässt sich wenig korrigieren.

Vorsicht ist bei Angeboten geboten, die Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket direkt an der Unfallstelle versprechen. Manches davon ist hilfreich, manches führt zu Verträgen, auf denen Sie am Ende sitzen bleiben, wenn die Versicherung nicht in voller Höhe reguliert. Lesen Sie, was Sie unterschreiben, auch wenn der Moment ungünstig ist.

Nach der Abholung

Nehmen Sie sich Zeit für die Übergabe. Prüfen Sie bei Tageslicht die Spaltmaße, den Farbton im Vergleich zu angrenzenden Teilen, die Funktion aller Leuchten und Sensoren im betroffenen Bereich und die Türen und Klappen. Fahren Sie eine Runde und achten Sie auf Windgeräusche, Geradeauslauf und die Funktion der Assistenzsysteme. Lassen Sie sich das Reparaturprotokoll und die Nachweise der Kalibrierung geben. Diese Unterlagen sind später beim Verkauf ein Argument.

Fazit

Dokumentieren, bewerten, dann reparieren, in dieser Reihenfolge. Bei fremdverschuldeten Schäden haben Sie meist die Wahl bei Gutachter und Werkstatt. Achten Sie darauf, dass nach Herstellervorgabe gearbeitet wird, dass Vermessung, Kalibrierung und Konservierung dazugehören, und fragen Sie nach der Wertminderung.

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